Solarförderung drastisch gekürzt – und jetzt?
Am 29.03.2012 hat der Bundestag die Kürzung der Vergütungssätze
und weitere Änderungen in der Solarstrom-Förderung beschlossen.
Das heißt: Die Einspeisevergütung wurde in nahezu allen Anlagensegmenten massiv gesenkt.
Die neue Vergütung sehen Sie hier:
Dachanlagen auf Wohngebäuden bis 10 kWp: 19,50 ct/kWh
Dachanlagen auf Wohngebäuden über 10 kWp: 16,50 ct/kWh
Dachanlagen auf neu errichteten Nicht-Wohngebäuden
nach §35 Baugesetzbuch („Solarstadl“): 13,50 ct/kWh
Freiflächenanlagen bis 10 MWp: 13,50 ct/kWh
Für Ihr Energiekonzept kann die Photovoltaik-Technik dennoch sinnvoll sein. Wir informieren Sie gerne, wie Sie die verfügbaren Technologien zu Energiegewinnung, Speicherung und Netz-Einspeisung optimal einsetzen können.
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Wie die Kürzung im Detail aussieht lesen Sie hier:
http://www.solar-und-windenergie.de/photovoltaik/einspeiseverguetung-photovoltaik.html
Der Regierungsbeschluss ist hier zu lesen:
(verwendete Abkürzungen: BMWi heißt Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMU heißt Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)